Allgemeine Geschäftsbedingungen der Techknow Training GmbH

1. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kommt durch die schriftliche Annahme eines vom Trainingsunternehmen erstellten Angebotes zustande. Mit der Annahme des Angebotes akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TECHKNOW TRAINING GBR. Die im Angebot beschriebenen Leistungen gelten damit als verbindlich.

2. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren

Der Rücktritt vom Auftrag ist nur in Schriftform - auch per E-Mail - möglich. Der Rücktritt kann, ohne Angabe von Gründen, kostenfrei bis 28 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn des Auftrags gegenüber der TECHKNOWTRAINING GBR erklärt werden. Der Zeitpunkt des Durchführungsbeginns geht entweder bereits aus dem Angebot des Auftragnehmers hervor oder bei nachfolgender Einigung aus der schriftlichen Bestätigung des Auftrags seitens der TECHKNOWTRAINING GBR.

Der Beginn der Durchführung des Auftrags erfolgt mit dem ersten Tag der Vorbereitung und Konzeption der  vereinbarten Schulung.

Sollten Sie kurzfristiger absagen, entstehen Stornogebühren:

  • Im Falle eines Rücktritts von bis zu 14 Tagen vor Durchführungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Seminarkosten.
  • Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Durchführungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminarkosten.
  • Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 5 Tagen vor Durchführungsbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Seminarkosten. Das Gleiche gilt bei Stornierung während des laufenden Auftrages ohne vorherige Rücktrittserklärung.
  • Der kurzfristig vorgetragene Wunsch des Auftraggebers nach einer wesentlichen, konzeptionellen Änderung der Veranstaltung unmittelbar vor oder während der Durchführung des Auftrags, wird grundsätzlich nach den zuvor genannten Rücktrittsregeln behandelt.

Stornogebühren entstehen ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Ersatzauftrag mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen in demselben Zeitraum durchgeführt werden kann. Nachhaltige Störungen bei der Durchführung der Veranstaltung, die aus der Organisationssphäre des Auftraggebers herrühren, hat der Auftraggeber zu vertreten. Das Trainingsunternehmen ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Aufwendungs- oder Schadensersatz zu verlangen.

3. Ausfall von Seminaren, Rückerstattung, Haftung

a) Absage

Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Referenten und in Fällen höherer Gewalt, wie beispielsweise Streiks, Unwetter, Verkehrsunfälle, welche die Durchführung des Seminars nicht nur erschweren, sondern undurchführbar machen, behält sich das Trainingsunternehmen das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.

b) Rückerstattung der Seminargebühren

Fällt ein Seminar aus, wird die TECHKNOW TRAINING GBR den betroffenen Kunden sofort informieren und auf Wunsch versuchen, das Seminar auf einen anderen Termin umzubuchen. Wünscht der Kunde keine Umbuchung, werden die dem Ausfall entsprechenden Seminargebühren nicht berechnet, oder bei Prepaid-Zahlungen unverzüglich zurück erstattet.

c) Haftung

Eine Erstattung von Aufwendungen des Auftraggebers erfolgt nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der TECHKNOW TRAINING GBR oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall des Seminars geführt haben.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Seminargebühren sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Der Preis schließt Seminarunterlagen (ggf. Fotoprotokoll und Abschlussbereicht) mit ein. Die Trainerhonorare oder Stornogebühren zuzüglich Umsatzsteuer werden nach Beendigung der Veranstaltung fällig. Bei Aufträgen, die einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen, werden monatliche Zwischenrechnungen gestellt, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen sind, wenn keine Sonderabsprachen gelten.

5. Copyright/Urheberrechtsschutz

Die für den Auftraggeber gefertigten Konzepte, Schulungs- und Ablaufpläne, Powerpointpräsentationen, Handouts, etc. und insbesondere die für die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich für den firmeninternen Gebrauch am Arbeitsplatz bestimmt und dürfen nicht an Firmenfremde weitergegeben werden. Alle sonstigen Rechte (auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung) verbleiben bei der TECHKNOW TRAINING GBR. Eine Verwendung bedarf der Zustimmung.

6. Haftung und Schadensersatz

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens der TECHKNOW TRAINING GBR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten oder anderen Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrags zu zahlenden Entgelts beschränkt.

7. Datenschutz

Die beim Trainingsunternehmen eingehenden Daten und Informationen werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und unter dem Gebot des Stillschweigens behandelt.

8. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand der TECHKNOW TRAINING GBR ist, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen  entgegenstehen, gemäß dem Sitz des Unternehmens, Hamburg.

9. Konkurrierende Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geltung konkurrierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

TECHKNOW TRAINING GBR
GROSSE BLEICHEN 21 / UNIT 3G
D-20354 HAMBURG

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